Datenschutz wird gern mit Datensicherheit in einen Topf geworfen. Der Datenschutz zielt aber ausschließlich auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ab. Dies stellt natürlich auch Anforderungen an die Datensicherheit und somit ist der Übergang oft fließend. Gesetzliche Pflichten bestehen bisher allerdings nur für den Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz.
Der datenschutzrechtlich korrekte Umgang mit Personaldaten ist ein MUSS für JEDEN Arbeitgeber, gleichgültig, ob er nun aufgrund der Unternehmensgröße (> 9 Mitarbeiter) oder seines Tätigkeitsbereiches zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. Und wie schnell ist heutzutage eine Videokamera zur Überwachung von Zugängen o.ä. angebracht, womit potenziell Personen in ihren Freiheiten beeinträchtigt werden.